Oberlandesgericht Koblenz spricht Friedensaktivisten frei

Aufruf zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel ist nicht strafbar

Gericht: Blockaden sind nicht grundsätzlich verwerflich
Gericht: Blockaden sind nicht grundsätzlich verwerflich

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (1 OLG 3 Ss 201/14) hat heute entschieden, dass es nicht strafbar ist, zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel aufzurufen.

Der Heidelberger Friedensaktivist und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen hatte im Frühjahr 2013 Flugblätter verteilt und damit zur Teilnahme an den für August 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem rheinland-pfälzischen Atomwaffenlager Büchel aufgerufen. Dafür wurde er Im April 2014 vom Amtsgericht Koblenz wegen öffentlicher Aufforderung zur Nötigung (§§ 111, 240 StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Koblenz hob dann im September 2014 das Urteil auf und sprach Theisen frei. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt, weshalb das Oberlandesgericht Koblenz nun entscheiden musste, welches Gericht Recht hat.

Nun hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Blockaden nicht grundsätzlich verwerflich seien, da sie durch Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) gedeckt sein können. Deshalb sei auch ein Aufruf zu solchen Blockaden nicht grundsätzlich strafbar.

Zur Entscheidung der Koblenzer Richter erklärt Theisen: "Es ist ermutigend, dass das Oberlandesgericht Koblenz seine Entscheidung so deutlich mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit begründet hat, denn die sollte in einer Demokratie immer eine außerordentlich wichtige Rolle spielen, insbesondere in einem Land wie Deutschland."

Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK, Koordinator der Kampagne atomwaffenfrei.jetzt) erklärt: „Es wäre schön, wenn dieses Signal auch in Berlin und in New York gehört wird. Die Bundesregierung sollte sich zum Ende der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag in den USA all jenen Staaten anschließen, die sich für ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen einsetzen. In diesem Kontext sollte sie allen aktuellen, milliardenschweren Modernisierungsprogrammen der Atomwaffen widersprechen“.

Kontakte:

Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508
Roland Blach, Tel.: 0177/2507286

zurück

NEWSLETTER: ich möchte weiter informiert werden
Jetzt spenden

Die Sprecher/innen

Sprecher/innen der Kampagne:


Regina Hagen
E-Mail



Marion Küpker

E-Mail



Martin Singe
E-Mail



Dr. Hildegard Slabik-Münter
E-Mail

Datenschutz